Kurz & Knapp: Das KCanG (Konsumcannabisgesetz) ist das deutsche Cannabisgesetz, das seit April 2024 den privaten Besitz und Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Die wichtigsten Fakten: Was bedeutet kcang? Hier findest du die Definition und alle wichtigen Informationen. - In Kraft seit 1. April 2024
- Erlaubt Besitz von bis zu 25g Cannabis in der Öffentlichkeit
- Eigenanbau von bis zu 3 Pflanzen für den Eigenbedarf erlaubt
- Cannabis Social Clubs können seit Juli 2024 beantragen
- Gilt nur für Erwachsene ab 18 Jahren
Definition
Das KCanG (Konsumcannabisgesetz) ist das deutsche Gesetz, das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist und Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert hat.
Was das KCanG erlaubt und was nicht
Das KCanG erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und 50 Gramm im privaten Bereich, den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen sowie den Bezug über lizenzierte Cannabis Social Clubs. Damit schafft es einen eng regulierten Rahmen für den privaten Eigenkonsum.
Verboten bleiben dagegen der kommerzielle Verkauf, der gewerbliche Online-Handel und die Einfuhr aus dem Ausland. Auch der Konsum ist nicht überall erlaubt: In Sichtweite von Schulen, Kitas und Spielplätzen sowie in bestimmten öffentlichen Bereichen gelten Verbotszonen. Bei Überschreitung der Mengen drohen Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren. Keine Rechtsberatung.
FAQ
Was bedeutet KCanG (Cannabisgesetz) einfach erklärt?
Das KCanG ist das Konsumcannabisgesetz, das in Deutschland am 1. April 2024 in Kraft getreten ist und Cannabis teilweise legalisiert hat. Es erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum und 50 Gramm im privaten Bereich, den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen sowie den Bezug über lizenzierte Cannabis Social Clubs. Der kommerzielle Verkauf, der gewerbliche Online-Handel und die Einfuhr aus dem Ausland bleiben verboten. Auch der Konsum ist nicht überall erlaubt, etwa in Sichtweite von Schulen gelten Verbotszonen. Keine Rechtsberatung.
Wie viel Cannabis darf man nach dem KCanG besitzen?
Nach dem KCanG dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm im privaten Bereich besitzen. Zusätzlich dürfen bis zu 50 Gramm aus dem erlaubten Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen zu Hause aufbewahrt werden. Diese Mengen gelten für den Eigenkonsum; eine Weitergabe oder ein Verkauf bleiben unzulässig. Bei Überschreitung der Grenzen drohen je nach Menge Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren. Details können vom Bundesland abhängen. Keine Rechtsberatung.
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Hinweis: Die hier beschriebenen Informationen stellen keine medizinische Beratung dar und ersetzen nicht den Besuch bei einem Arzt.